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Teil 11: Zeugnissprache: Voll zufrieden ist voll daneben
Zeugnisse sind wichtiger Bestandteil einer Bewerbung. Man kann sie nicht ändern, aber man sollte Grundkenntnisse der „Zeugnissprache“ haben. Denn beim Bewerbungsgespräch geht der Arbeitgeber oft darauf ein, wenn er Ungereimtheiten im Zeugnis gefunden hat. Dafür sollte der Bewerber gewappnet sein und spontan gute Begründungen parat haben, warum der frühere Chef zum Beispiel nur „voll zufrieden“ mit seiner Arbeit war.
Die Zeugnissprache ist tückisch und für Außenstehende nicht durchschaubar. Deshalb hier und in den nächsten zwei Folgen „Übersetzungshilfen“ für die Codes der Personaler.
Wichtigster Bestandteil eines Zeugnisses ist der meist unvermittelt auftauchende Satz, der so beginnt: „Die (übertragenen) Aufgaben erledigte sie/er ....“. Was danach kommt, entspricht Zeugnisnoten von eins bis sechs. Eins: „...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Zwei: „...stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Drei: „...zu unserer vollen Zufriedenheit.“ (aber nicht immer). Vier: „...zu unserer Zufriedenheit“ (hier gab es auch Ärger!). Fünf: Bemerkung fehlt (wenn sie tatsächlich vergessen wurde, unbedingt nachbessern lassen!). Sechs: „Bemühte sich (stets), die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erfüllen“ (Katastrophe!).
Gunther Schnatmann (42) ist Bewerbungstrainer in München. Der gelernte Journalist hat acht Jahre Erfahrung als Personalberater für Unternehmen und kennt die Anforderungen an Bewerber. Als Maßnahmeträger für die Agentur für Arbeit München machte er zudem Führungskräfte fit für Bewerbungsgespräche.
Kontakt: Gunther Schnatmann, Dachauer Str. 187, 80637 München, Tel. (089) 48 99 86 01, gs@schnatmann-media.de
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