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Teil 12: Zeugnissprache Undank ist des Ärgers Lohn

Viele Personalverantwortliche schauen bei Zeugnissen von Bewerbern erst auf den Schluss. Daraus lassen sich tiefgreifende Schlüsse ziehen, ob der Bewerber bei seinen letzten Arbeitgebern wohl gelitten war.

Der Schluss wird mit dem Ausscheiden eingeleitet. Wichtig ist, dass der Mitarbeiter „auf eigenen Wunsch“ ausscheidet - oder auch wegen eines auslaufenden Zeitvertrags. Steht im Zeugnis nur, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist, nicht aber WARUM („neue Herausforderung“ aber auch „betriebsbedingt“), dann kann der potentielle neue Arbeitgeber davon ausgehen, dass das alte Arbeitsverhältnis im Unfrieden beendet wurde. Ein Austrittstermin nicht zum Monatsende („Das Arbeitsverhältnis endete zum 23.6.2005“) weist gar auf eine außerordentliche - fristlose - Kündigung hin.
Danach muss der frühere Arbeitgeber trauern. Bedauert er den Weggang, möglichst „sehr“, dann hätte er den guten Mitarbeiter gerne behalten. Außerdem wird dem guten Mitarbeiter, bei dem es keinen Ärger gab, in der Regel für seine Arbeit gedankt. Es folgt dann logisch der Wunsch, dem Ex-Mitarbeiter möge es in Zukunft gut ergehen. Steht dieser Wunsch ohne den Dank, kann das auch heißen: Viel Glück beim neuen Arbeitgeber, bei uns haben Sie kein Glück gehabt.
Der übliche positive Abschlusssatz lautet zum Beispiel: „Herr Mustermann scheidet zum 31. Juli 2005 auf eigenen Wunsch aus, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“.
Wer einer Kündigung durch Aufhebungsvertrag und Abfindung zuvorkommt, sollte in der Verhandlung darauf drängen, dass dies nicht als Retourkutsche im Zeugnis vermerkt wird. Bemerkungen wie „wir haben uns einvernehmlich getrennt“ heißen nichts anderes, als: Wir haben ihm nahe gelegt, Leine zu ziehen - sonst hätten wir ihn rausgeworfen!


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